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Jugendfeuerwehr Baden-Baden: Gemeinsam stark, technisch fit – Feuer und Flamme für Teamgeist!

Jugendflamme

Genauso wie die Leistungsspange ist die Jugendflamme ein Symbol, dass der Träger dieses Zeichens den Anforderungen der Jugendfeuerwehr gewachsen ist. Die Jugendflamme gibt es in drei Stufen für verschiedene Altersklassen. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der dritten Stufe ist ein Erste Hilfe-Schein. Die Leistungsspange der DJF ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr Voraussetzung für die Jugendflamme Stufe III, Beschluss der Delegiertenversammlung in Bad Homburg am 06.09.2014. An allen anderen Grundsätzen ist nichts geändert worden. Die Richtlinien werden dementsprechend überarbeitet und bei der nächsten Delegiertenversammlung 2015 in Montabaur zur Zustimmung eingereicht.

Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder. Sie wird in 3 Stufen gegliedert. Die Leistungsspange der DJF ist Teil dieses Nachweises. Der Erwerb der Jugendflamme der jeweiligen Stufe wird mit einem Stempel im DJF-Mitgliedsausweis dokumentiert.

Die Jugendflamme wird auf der linken Brusttasche des DJF-Übungsanzuges getragen. Mitglieder der Feuerwehr, die die Jugendflamme erworben haben, tragen sie auf der linken Brusttasche am Dienstanzug. Es darf nur die jeweils höchste erworbene Stufe der Jugendflamme getragen werden.
Die Jugendflamme ist der Nachweis einer Einzelleistung. Sie wird also für jeden Bewerber persönlich und einzeln gewertet.

Stufe 1

Für die Stufe 1 gibt es lediglich das Mindestalter von 10 Jahren und die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr Baden-Baden als Voraussetzung.
Um die Einheitlichkeit zu wahren und die Gemeinschaft zu fördern, wird diese Stufe wie auch alle anderen Stufen jährlich vom Fachgebiet Wettbewerbe zentral abgenommen.
Es wird gefordert, dass die Bewerber einen einwandfreien Notruf absetzen können, einfache Knoten und Stiche beherrschen und vorführen können, die Namen und Funktionsweisen der gebräuchlichsten Wasserführenden Armaturen kennen, die Unterschiede der gebräuchlichen Feuerwehrschläuche, sowie die Grundelemente der Feuerwehrdienstvorschrift 3 (Einheiten im Lösch- und Technische Hilfeleistungseinsatz).

Stufe 2

Bei der Stufe 2 wird vorausgesetzt, dass die Stufe 1 bereits erworben wurde. Weiterhin muss das Mindestalter von 13 Jahren erreicht sein.
Es wird aufbauend auf die Anforderungen der Stufe 1 zusätzlich ein allgemeines Grundwissen der Ersten Hilfe verlangt, sowie die theoretischen Hintergründe des Brenn- und Löschvorgangs. Mittlerweile sollte man sich bestens mit allen Wasserführenden Armaturen und Schläuchen auskennen, sowie ein Meister aller Knoten und deren Anwendungen sein. Grundlagen der Fahrzeug- und Gerätekunde, sowie des Verhaltens an Einsatzstellen sollten bekannt sein.

Stufe 3

Die Stufe 3 setzt Stufe 2, sowie ein Mindestalter von 15 Jahren voraus. Weiterhin muss ein abgeschlossener Erste-Hilfe-Lehrgang nachgewiesen werden.

Es wird verlangt, das angeeignete Wissen aus dem Erste-Hilfe Lehrgang auch anwenden zu können. Das Gebiet der Unfallverhütungsvorschriften, sowie die Gefahren der Einsatzstelle sollten umfassend bekannt sein, sowie die Vorgänge beim Brennen und Löschen. Jeder Handgriff der Feuerwehrdienstvorschrift 3 sollte in gleich welcher Funktion sitzen, wie auch die Kenntnis der verschiedenen tragbaren Leitern bei der Feuerwehr, Fahrzeug- und Gerätekunde und aller Kleinlöschgeräte.

Mit der sportlichen Leistung des 800m bzw. 1000m Laufs soll Ausdauer und Kräfteumsetzung beim Kugelstoßen demonstriert werden, so dass wir insgesamt den Eindruck bekommen, ihr seid bestmöglich darauf vorbereitet, direkt in den Grundlehrgang der Freiwilligen Feuerwehr und damit in den aktiven Einsatzdienst überzugehen.